Mal sehen was da aus kommt, den eigentlich muss ein haftet ein Betreiber für von -Dritten (Kommentatoren) eingebundene Dinge erst, wenn er von deren Rechtswidrigkeit weiß und nichts dagegen tut. Man muss also den Blogger eigentlich erstmal in Kentniss setzen und falls dieser der Aufforderung nicht zeitnah nachkommt stehen weitere rechtliche Möglichkeiten offen.
↧